RESTSCHULDVERSICHERUNG

 

RESTSCHULDVERSICHERUNG


Eine Restschuldversicherung dient bei Krediten dem Kreditnehmer zur Absicherung zukünftiger nicht vorhersehbarer Ereignisse.

Zu diesen Ereignissen, die durch eine Restschuldversicherung abgedeckt werden können, zählen z.B.:
Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Unfall, Todesfall und Zahlungsunfähigkeit.

Im Falle des Eintretens eines durch die Restschuldversicherung versicherten Ereignisses übernimmt diese die Tilgung noch ausstehender Kredite, so dass sich der Kreditnehmer keine Gedanken um die Abzahlung mehr machen muss.

Natürlich wird auch bei der Restschuldversicherung, genauso wie bei anderen Versicherungen auch, immer erst der Einzelfall geprüft, bevor solche Zahlungen übernommen werden.

Je nach Kreditanbieter gibt es unterschiedliche Varianten und Umfänge der Restschuldversicherung. Bei einigen Kreditanbietern kann auch zwischen verschiedenen Stufen der Restschuldversicherung gewählt werden.

So kann z.B. bei einem Onlinekredit-Angebot easyCredit der Norisbank AG zwischen folgenden Stufen der Restschuldversicherung gewählt werden:

  • nur Tod

  • Arbeitsunfähigkeit und Tod

  • Arbeitslosigkeit und Tod

  • Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Tod (Komplettschutz)

Natürlich steigt der für eine Restschuldversicherung zu zahlende Betrag mit dem Grad der Abdeckung möglicher Risiken, so dass der Kreditnehmer immer genau überlegen sollte, welche Risiken er absichern möchte und auf welche er verzichten kann.

 

 

Sitemap