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EFFEKTIVER JAHRESZINS
Der effektive Jahreszins gibt den Zinssatz für
Verbraucherkredite und Darlehen an, in dem im Unterschied zum
Nominalzins, neben den Zinsen auch die
Bearbeitungsgebühren und sonstige Kosten enthalten sind.
Ein effektiver Jahreszins ist also immer höher als ein
nominaler Jahreszins, es sei denn, es fallen keinerlei Verwaltungsgebühren oder
Finanzierungskosten an.
Der effektive Jahreszins wird immer in Prozent angegeben
und soll dem Verbraucher dazu dienen, die tatsächlich erwirtschaftete Verzinsung
eines Investments bzw. die echten Finanzierungskosten eines Kredits oder
Darlehens objektiv vergleichen zu können.
Bei privaten Konsumenten oder gewerblich Tätigen bis zu
einer Kreditsumme von 50.000,- Euro muss ein effektiver Jahreszins nach §4
Verbraucherkreditgesetz zwingend angegeben werden.
Ist bei einem Kredit oder Investment die Verzinsung über
die gesamte Laufzeit festgeschrieben, so spricht man von einem echten effektiven
Jahreszins. Kann sich jedoch während der Laufzeit des Darlehens oder Investments
die Verzinsung ändern, so spricht man von einem anfänglichen effektiven
Jahreszins.
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