DARLEHEN

 

DARLEHEN


Darlehen ist der Oberbegriff für schuldrechtliche Verträge, bei denen der sogenannte Darlehensgeber verpflichtet wird, dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag oder eine vereinbarte vertretbare Sache zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Darlehensnehmer zur Rückzahlung eines vereinbarten Entgeltes oder zur Rückerstattung einer Sache gleicher Art, Güte und Menge.

Sämtliche Ratenkredite fallen unter diesen Begriff. Sie sind jedoch eine Sonderform des Darlehens, da ein Kredit eine Verbindlichkeit darstellt, die nicht nur getilgt, sondern unter Umständen auch erhöht werden kann.

Bei einem Gelddarlehen wird in der Regel ein Zinssatz vereinbart, der entweder einmalig oder in regelmässigen Abständen zu zahlen ist. Ebenso kann eine Darlehensgebühr (bei einem Kredit die sogenannte Bearbeitungsgebühr) erhoben werden.

Die Gesetzesnormen für Darlehen und Kredite beurteilen sich nach §488ff. BGB.


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