|
DARLEHEN
Darlehen ist der Oberbegriff für schuldrechtliche
Verträge, bei denen der sogenannte Darlehensgeber verpflichtet wird, dem
Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag oder eine vereinbarte vertretbare
Sache zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug verpflichtet sich der
Darlehensnehmer zur Rückzahlung eines vereinbarten Entgeltes oder zur
Rückerstattung einer Sache gleicher Art, Güte und Menge.
Sämtliche Ratenkredite fallen unter diesen Begriff. Sie
sind jedoch eine Sonderform des Darlehens, da ein Kredit eine Verbindlichkeit
darstellt, die nicht nur getilgt, sondern unter Umständen auch erhöht werden
kann.
Bei einem Gelddarlehen wird in der Regel ein Zinssatz
vereinbart, der entweder einmalig oder in regelmässigen Abständen zu zahlen ist.
Ebenso kann eine Darlehensgebühr (bei einem Kredit die sogenannte
Bearbeitungsgebühr) erhoben werden.
Die Gesetzesnormen für Darlehen und Kredite beurteilen
sich nach §488ff. BGB.
Hier bekommen Sie einen Überblick über Kreditanbieter und
Kreditvermittler günstiger Ratenkredite:
KREDITVERGLEICH >>>
|